Präambel: Oxolo, KI-Funktionen und ihre Grenzen
Oxolo GmbH, Bohnenstraße 2, 20457 Hamburg, Handelsregisternummer HRB 162 826 beim Amtsgericht Hamburg, USt-IdNr. DE330771975, Geschäftsführer Heiko Hubertz ("Oxolo" oder "wir") entwickelt und betreibt eine Software-as-a-Service-Lösung für digitale Projekt-, Einsatz-, Baustellen- und Felddokumentation einschließlich begleitender Projektkommunikations- und Dokumentations-Workflows („Oxolo", die „Software" oder das „Produkt"). Oxolo richtet sich an Unternehmen aus dem Bauhandwerk und vergleichbaren Bereichen.
Oxolo ermöglicht Kunden und deren Nutzern insbesondere, Gespräche und Audio vor Ort über mobile App, Web-Anwendung oder begleitende Kommunikationskanäle, wie WhatsApp aufzuzeichnen oder hochzuladen, Foto- und Video-Nachweise zu erfassen, Transkripte zu erhalten, Sprecher zuzuordnen, optional Stimmprofile bzw. Voiceprints zur Sprecheridentifikation zu verwenden, Aufgaben, Nachträge und Verzögerungen zu extrahieren, Berichte und Bauprotokolle zu erstellen, Inhalte zu übersetzen, KI-gestützte Chat-Funktionen über projektbezogene Inhalte zu nutzen sowie Teamarbeit, Freigaben und Rollenverwaltung umzusetzen.
Für diese Zwecke setzt Oxolo Technologien aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz ein, insbesondere für Transkription, Sprecherdiarisierung, Voiceprint-Erkennung, Bildanalyse, Übersetzung, Zusammenfassung und Textgenerierung. Der durch Oxolo erzeugte Output kann insbesondere Transkripte, Zusammenfassungen, Aufgaben, Nachträge, Verzögerungen, Übersetzungen, Berichte, Protokolle, Analysen, Chat-Antworten und sonstige generierte Inhalte umfassen.
KI-basierter Output kann unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein. Der Output dient ausschließlich als technisches Hilfsmittel. Der Kunde darf Output nicht ungeprüft verwenden und darf ihn insbesondere nicht als alleinige Grundlage für rechtliche, finanzielle, sicherheitsrelevante, arbeitsrechtliche oder sonstige Entscheidungen nutzen, die rechtliche Wirkung entfalten oder für Personen oder Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind.
1. Gegenstand, Geltung, Vertragssprache und B2B-Beschränkung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Bereitstellung und Nutzung von Oxolo gegenüber dem jeweiligen Kunden. Der Vertrag über die Nutzung von Oxolo wird nachfolgend "Vertrag" genannt.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, Freiberuflern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Oxolo richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Bei der Registrierung kann Oxolo die Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eines anderen geeigneten Nachweises der Unternehmereigenschaft verlangen. Oxolo ist berechtigt, eine Registrierung abzulehnen oder ein bestehendes Konto zu sperren, wenn die Unternehmereigenschaft nicht plausibel nachgewiesen wird.
1.3 Schließt eine natürliche Person den Vertrag ab oder akzeptiert sie diese AGB, sichert sie zu, ausschließlich in Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit und mit Vertretungsmacht für den Kunden zu handeln. Oxolo ist berechtigt, jederzeit einen geeigneten Nachweis der Vertretungsberechtigung und der Unternehmereigenschaft zu verlangen.
1.4 Vertragspartner und Kunde ist die Organisation, das Unternehmen, der Freiberufler, die öffentliche Stelle oder sonstige geschäftlich handelnde Rechtseinheit, die den Workspace, die Organisation oder das Kundenkonto bei Oxolo hält ("Kunde"). Einzelne natürliche Personen, die Oxolo für den Kunden nutzen, sind lediglich autorisierte Nutzer des Kunden ("Nutzer").
1.5 Die Vertragssprache ist Deutsch. Diese deutsche Fassung ist allein maßgeblich, soweit nicht in einem Auftragsformular ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.6 Oxolo widerspricht ausdrücklich etwaigen abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Solche Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn Oxolo ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn Oxolo den Vertrag in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
1.7 Individuelle Vereinbarungen zwischen Oxolo und dem Kunden, insbesondere Angebot, Order Form, Auftragsformular, Bestellschein, In-App-Kaufprozess oder sonstiger ausdrücklich vereinbarter kommerzieller Vertragsteil (jeweils "Auftragsformular"), gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten. Für Auftragsverarbeitung gilt zusätzlich der jeweils einbezogene Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV" oder "DPA"); bei Widersprüchen betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten geht der AVV diesen AGB insoweit vor.
1.8 Diese AGB gelten nicht für Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden, seinen Nutzern oder Dritten und Anbietern verbundener Dienste, insbesondere Apple App Store, Google Play Store, Zahlungsdienstleistern oder sonstigen Drittanbietern.
1.9 Diese AGB sind über oxolo.com oder eine andere von Oxolo benannte Produkt- oder Vertragsseite in speicher- und ausdruckbarer Form abrufbar.
2. Leistungsumfang von Oxolo
2.1 Oxolo stellt dem Kunden die jeweils aktuelle Version von Oxolo nach Maßgabe des vom Kunden gebuchten oder vereinbarten Leistungsumfangs bereit.
2.2 Der konkrete Funktionsumfang, gebuchte Plan, Preis, Vertragsbeginn, Sitzplatzumfang, etwaige Nutzungsgrenzen, Trial-Zeitraum, Laufzeit und sonstige kommerzielle Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Auftragsformular, dem Self-Service-Checkout, dem App-Store-Kaufprozess oder der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses angezeigten Produkt- und Preisbeschreibung.
2.3 Oxolo kann insbesondere folgende Funktionen bereitstellen, soweit diese für den Kunden freigeschaltet, gebucht oder technisch verfügbar sind:
Erfassung, Upload und Verwaltung von Audioaufnahmen;
Transkription, Sprecherdiarisierung und Sprecheridentifikation, einschließlich Stimmprofilen und Voiceprints, soweit aktiviert oder genutzt;
Foto- und Video-Nachweise einschließlich projektbezogener Metadaten;
Signaturen, Aufgaben, Nachträge, Verzögerungen und sonstige Baustellen- oder Projektdokumentation;
Berichte, Bauprotokolle, PDF-/DOCX-Ausgaben, Übersetzungen und dokumentationsbezogener Output;
KI-Chat über Projektkontext und projektbezogene Daten;
WhatsApp-Begleitkanal und sonstige Kommunikations- oder Eingabekanäle;
Team-, Rollen-, Berechtigungs-, Einladungs-, Freigabe- und Kollaborationsfunktionen;
Abrechnungs-, Abo-, Lizenz-, Sitzplatz- und Verwaltungsfunktionen.
2.4 Oxolo schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine rechtliche Prüfung, keine technische Fehlerfreiheit und keine Eignung des Outputs für einen bestimmten Verwendungszweck, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
2.5 Oxolo ist nicht als Backup- oder Langzeitspeicherlösung des Kunden bestimmt. Der Kunde bleibt verantwortlich, eigene Kopien von Input, Output und geschäftskritischen Unterlagen vorzuhalten.
2.6 Oxolo kann zur Bereitstellung des Dienstes Drittanbieter und Unterauftragnehmer einsetzen, insbesondere Hosting-, Infrastruktur-, Analyse-, Zahlungs-, E-Mail-, Transkriptions-, Übersetzungs-, KI-, Karten-/Standort-, App-Store-, Kommunikations- und sonstige produktunterstützende Anbieter. Einzelheiten zur datenschutzrechtlichen Einordnung und zu Unterauftragsverarbeitern ergeben sich aus dem AVV und der Datenschutzerklärung.
2.7 Sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine Automatisierung oder eine Freigabe-/Benachrichtigungsfunktion aktiviert hat, die Handlungen ohne weitere Bestätigung ausführt, wird Oxolo keine Nachrichten an Dritte senden, keine Freigabelinks veröffentlichen und keine Einladungs- oder Freigabebenachrichtigungen ohne ausdrückliche Bestätigung in der Benutzeroberfläche versenden.
3. Verfügbarkeit, Wartung, Support und kein SLA-Regime
3.1 Oxolo stellt den Dienst mit wirtschaftlich angemessenem Bemühen bereit und strebt eine jährliche durchschnittliche Verfügbarkeit von 95 Prozent an, gemessen im Jahresdurchschnitt und ohne die in Ziffer 3.2 genannten Zeiten. Hierin liegt keine Beschaffenheits- oder Verfügbarkeitsgarantie im Sinne von Ziffer 18.1. Weitergehende Service-Level oder Service Credits gelten nur nach Maßgabe von Ziffer 3.5.
3.2 Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten Zeiten, in denen der Dienst aus Gründen nicht erreichbar ist, die außerhalb des Einflussbereichs von Oxolo liegen, insbesondere höhere Gewalt, Störungen von Telekommunikationsnetzen, Internet- oder Cloud-Infrastruktur, Ausfälle von Drittanbietern, Maßnahmen von App-Store- oder Plattformbetreibern, rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzung durch den Kunden oder Nutzer, sowie Zeiten geplanter oder dringender Wartung.
3.3 Oxolo darf den Dienst vorübergehend beschränken, aussetzen oder warten, soweit dies zur Sicherheit, Integrität, Stabilität, Rechtskonformität oder Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich ist.
3.4 Oxolo erbringt Support nach wirtschaftlich angemessenem Bemühen. Feste Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Lösungszeiten werden nicht zugesagt, sofern sie nicht ausdrücklich im Auftragsformular vereinbart sind.
3.5 Weitergehende Service-Level, Service Credits oder Vertragsstrafen gelten nur, wenn sie ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.
4. Produktänderungen und technische Weiterentwicklung
4.1 Oxolo ist berechtigt, den Dienst zu ändern, weiterzuentwickeln, zu erweitern, einzuschränken, Sicherheitsmaßnahmen zu ergänzen oder Funktionen anzupassen, soweit dies zur technischen Weiterentwicklung, Verbesserung, Sicherheit, Rechtskonformität, Missbrauchsprävention, Skalierung, Wirtschaftlichkeit oder Anpassung an Markt- oder Kundenanforderungen erforderlich oder angemessen ist.
4.2 Oxolo darf Funktionen ändern oder einstellen, wenn dies wegen rechtlicher, technischer oder sicherheitsrelevanter Gründe, wegen Änderungen bei Drittanbietern, Plattformen, App Stores, APIs, KI-Anbietern oder Zahlungsdienstleistern oder wegen einer veränderten Produktstrategie erforderlich oder angemessen ist.
4.3 Änderungen dürfen den vertraglich vereinbarten Kernnutzen des gebuchten Dienstes nicht ohne angemessenen Grund wesentlich entziehen. Oxolo wird den Kunden über wesentliche Änderungen in angemessener Weise informieren, insbesondere im Produkt, per E-Mail oder über eine Vertragsseite. Für Änderungen dieser AGB gilt Ziffer 20.
5. Vertragsschluss, Registrierung, Trials, Self-Service und App Stores
5.1 Ein Vertrag kann insbesondere zustande kommen durch:
Annahme eines Angebots oder Auftragsformulars durch den Kunden;
beiderseitige Unterzeichnung oder elektronische Annahme eines Auftragsformulars;
Abschluss eines Self-Service-Checkouts über die Oxolo-Website oder das Produkt;
Abschluss eines In-App-Kaufs oder Abonnements über Apple App Store oder Google Play;
Aktivierung eines Kundenkontos oder Workspaces nach Registrierung, soweit Oxolo die Registrierung annimmt.
5.2 Soweit ein Auftragsformular besteht, regelt dieses die kommerziellen Einzelheiten und geht entgegenstehenden Angaben im Self-Service- oder App-Store-Prozess vor, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.
5.3 Zur Nutzung von Oxolo kann eine Registrierung und Aktivierung eines Kundenkontos, einer Organisation, eines Workspaces oder eines Nutzerkontos erforderlich sein. Oxolo kann Registrierungen ablehnen, Identität und Vertretungsberechtigung prüfen und Konten erst nach Verifizierung aktivieren.
5.4 Eine automatische Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme eines Angebots dar, sondern dient der Dokumentation und Identitätsprüfung. Erst die Aktivierung des Nutzerkontos, die ausdrückliche Annahme durch Oxolo oder die Gegenzeichnung eines Auftragsformulars führt zum Vertragsschluss, sofern der jeweilige Kaufprozess nichts anderes vorsieht.
5.5 Kostenlose Testversionen oder Trials werden nur angeboten, wenn sie im Rahmen eines Sales-Prozesses, Auftragsformulars oder klar bezeichneten Trial-Prozesses ausdrücklich eingeräumt werden. Ein Anspruch auf eine kostenlose Testversion besteht nicht.
5.6 Kostenlose Testversionen oder Trials wandeln sich nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement um. Nach Ablauf des Trial-Zeitraums endet der Trial oder wird gesperrt, sofern der Kunde nicht aktiv eine kostenpflichtige Bestellung, ein Abonnement, einen In-App-Kauf oder ein Auftragsformular abschließt bzw. bezahlt. Der Kunde muss für den Übergang in eine kostenpflichtige Nutzung also eine aktive Handlung vornehmen.
5.7 Oxolo kann Trials jederzeit ändern, einschränken oder beenden. Während eines Trials besteht kein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Verfügbarkeit, Support oder Fortsetzung des Trials.
5.8 Soweit der Kunde Leistungen über Apple App Store, Google Play oder einen sonstigen Plattformbetreiber erwirbt, gelten für die technische Zahlungsabwicklung, Kündigungsmechanik, Rückerstattung und Store-Verwaltung zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers. Diese Vorgaben gelten jedoch nur für die jeweilige Abwicklung und ersetzen nicht die B2B-Beschränkung und die in diesen AGB geregelten Nutzungsbedingungen, soweit dies rechtlich und technisch zulässig ist.
6. Nutzer, Organisation, Sitzplätze und Zugriffsrechte
6.1 Der Kunde ist für alle Nutzer verantwortlich, die Oxolo über sein Kundenkonto, seine Organisation, seinen Workspace, seine Sitzplätze oder seine Zugangsdaten nutzen.
6.2 Die Nutzung erfolgt grundsätzlich über gebuchte oder zugewiesene Lizenz. Jeder Nutzer darf nur einen eigenen, individuellen Zugang verwenden. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht geteilt werden.
6.3 Zusätzliche Nutzer oder Sitzplätze können nachgebucht werden, soweit Oxolo dies anbietet. Jeder zusätzlich gebuchte Sitzplatz begründet ein eigenes kostenpflichtiges Jahresabonnement mit eigener Laufzeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Buchung, sofern im Auftragsformular nichts anderes geregelt ist. Eine anteilige Abrechnung auf eine bestehende Vertragslaufzeit erfolgt nur, wenn Oxolo dies ausdrücklich anbietet oder individuell vereinbart.
6.4 Der Kunde muss sicherstellen, dass nur berechtigte Personen Zugang zu Oxolo erhalten und dass interne Rollen, Berechtigungen, Projektzugriffe, Einladungen, Freigaben und Integrationen rechtmäßig und entsprechend interner Vorgaben des Kunden eingerichtet werden.
6.5 Der Kunde ist verantwortlich für die technische Sicherheit der von ihm und seinen Nutzern eingesetzten Geräte, Netzwerke, Zugangsdaten und Systeme, insbesondere für angemessene Passwörter, Zugriffskontrollen und, soweit verfügbar, Multi-Faktor-Authentifizierung.
6.6 Erlangt der Kunde Kenntnis von einer rechtswidrigen Nutzung seines Nutzerkontos oder von Anhaltspunkten für eine solche Nutzung, hat er Oxolo unverzüglich zu informieren und an der Aufklärung mitzuwirken.
7. Input, Output, Datenquellen, Drittanbieter und AVV
7.1 "Input" bezeichnet alle Daten, Inhalte und Informationen, die der Kunde oder seine Nutzer in Oxolo eingeben, hochladen, aufzeichnen, erzeugen, freigeben, übermitteln, importieren oder Oxolo anderweitig zugänglich machen. Dazu gehören insbesondere Audio, Text, Bilder, Videos, Signaturen, Projektinformationen, Standortdaten, Metadaten, Transkripte, Sprecherinformationen, Stimmprofile, Berichte, Nachweise, Aufgaben, Nachträge, Verzögerungen, Kommunikationsinhalte und Daten aus Drittquellen.
7.2 "Output" bezeichnet alle durch Oxolo oder mithilfe von Oxolo erzeugten Inhalte, insbesondere Transkripte, Sprecherzuordnungen, Zusammenfassungen, Aufgaben, Nachträge, Verzögerungen, Übersetzungen, Berichte, Protokolle, Analysen, Chat-Antworten und sonstige generierte Inhalte.
7.3 Oxolo verarbeitet Input und Output, soweit dies zur Bereitstellung, zum Betrieb, zur Sicherung, zur Wartung, zur Fehlerbehebung, zum Support, zur Abrechnung, zur Missbrauchsprävention, zur Rechtskonformität und zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
7.4 Aktiviert der Kunde Integrationen, externe Datenquellen, Drittanbieter-Tools, App-Store-Funktionen, Zahlungsanbieter, WhatsApp, Karten-/Standortdienste, Transkriptions-, Übersetzungs-, KI- oder sonstige technische Schnittstellen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er zur Nutzung dieser Dienste, Daten, Inhalte, Konten, APIs und Zugangsdaten berechtigt ist und deren Bedingungen einhält.
7.5 Oxolo übernimmt keine Verantwortung für Verfügbarkeit, Qualität, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, fortdauernde Kompatibilität oder Funktionsfähigkeit von Drittanbieter-Diensten, Plattformen, App Stores, APIs, Kommunikationskanälen, Zahlungsdiensten oder externen Datenquellen.
7.6 Der Kunde darf Oxolo nicht nutzen, um Zugriffsbeschränkungen, technische Schutzmaßnahmen, API-Limits, Vertragsbedingungen oder Nutzungsbeschränkungen Dritter zu umgehen.
7.7 Soweit Input und Output personenbezogene Daten enthalten und Oxolo diese im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt Oxolo als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO. In diesem Fall gilt der von Oxolo jeweils einbezogene AVV automatisch als Bestandteil des Vertrags.
7.8 Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit von Input, Aufzeichnungen, Transkripten, Projektinhalten, Sprecheridentifikationsdaten, Voiceprints, Nachweisen, Signaturen, Nutzer- und Berechtigungsdaten sowie sonstigen personenbezogenen Daten, soweit er über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.
7.9 Oxolo handelt eigenständig verantwortlich, soweit Oxolo Daten für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere zur Vertragsverwaltung, Kundenkommunikation, Abrechnung, Produktsicherheit, Missbrauchsprävention, Rechtsverteidigung, aggregierten oder anonymisierten Nutzungsanalyse und gesetzlich erforderlichen Aufbewahrung.
7.10 Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums findet nur statt, soweit dies in Datenschutzerklärung und AVV ausgewiesen ist und auf einer geeigneten Übermittlungsgrundlage beruht.
7.11 Unterauftragsverarbeiter, Benachrichtigungen über Änderungen, Widerspruchsmöglichkeiten des Kunden und etwaige Folgen eines Widerspruchs richten sich nach dem AVV/DPA. Diese AGB verweisen insoweit auf den AVV, ohne einzelne Anbieter zu benennen.
8. Aufzeichnungen, Voiceprints, Sprecheridentifikation und Einwilligungen
8.1 Nutzt der Kunde Oxolo zur Aufzeichnung, Transkription, Sprecheridentifikation, Erstellung oder Nutzung von Stimmprofilen oder Voiceprints, Verarbeitung von Audio, Erfassung von Signaturen, Foto-/Video-Nachweisen oder sonstigen personenbezogenen Daten Dritter, ist der Kunde für die Rechtmäßigkeit dieser Nutzung verantwortlich.
8.2 Der Kunde muss vor jeder Aufnahme oder Verarbeitung sicherstellen, dass alle erforderlichen Hinweise erteilt wurden und alle erforderlichen Einwilligungen, Rechtsgrundlagen, arbeitsrechtlichen Voraussetzungen, betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen vorliegen. Dies umfasst insbesondere Anforderungen an die Aufzeichnung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes und die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, soweit einschlägig.
8.3 Dies gilt insbesondere für Stimmprofile / Voiceprints, die biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person und damit besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO sind, soweit sie zur eindeutigen Identifizierung verwendet werden oder verwendet werden können. Dies kann ferner für Audioaufnahmen, Fotos, Videos, Transkripte, Signaturen oder Projektinhalte gelten, soweit diese besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten oder offenbaren. Ein im Produkt angezeigter Hinweis oder eine technische Einwilligungsfunktion entbindet den Kunden nicht von seiner eigenen Verantwortung.
8.4 Die sprachprofilgestützte Sprecheridentifikation ist organisationsseitig standardmäßig aktiviert (Opt-out). Der Organisationsinhaber kann diese Voreinstellung in den Organisationseinstellungen jederzeit deaktivieren. Erkannte Sprecher oder Stimmen werden zunächst mit einem anonymisierten Label angezeigt, z. B. 'Speaker b74bj73', solange kein berechtigter Nutzer des Kunden einen realen Namen oder eine sonstige konkrete Identität zuordnet. Die spätere Benennung, Zusammenführung oder Korrektur einer Sprecheridentität ist eine vom Kunden verantwortete Zuordnung.
8.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Oxolo so zu konfigurieren und zu nutzen, dass heimliche, unzulässige oder rechtswidrige Aufzeichnungen, Sprecheridentifikationen, Stimmprofilverarbeitungen oder Benennungen von Sprechern unterbleiben.
8.6 Soweit ein Nutzer einen eigenen Voiceprint anlegt oder verwaltet, kann Oxolo zusätzliche Hinweis-, Einwilligungs- oder Löschprozesse im Produkt bereitstellen. Solche Produktprozesse ändern nicht die Verantwortlichkeit des Kunden für die Rechtmäßigkeit der Nutzung im jeweiligen Arbeits-, Projekt- oder Baustellenkontext.
8.7 Voiceprints sind organisationsbezogen isoliert. Eine Nutzung, Zuordnung oder ein Abgleich von Voiceprints über Organisationsgrenzen hinweg findet nicht statt.
8.8 Die Löschung von Voiceprints, biometrischen Templates, zugehörigen Quell-Audiodateien und bestehenden Transkripten richtet sich nach den im Produkt verfügbaren Funktionen, dem AVV und der Datenschutzerklärung. Eine Löschung erfolgt insbesondere, wenn der Nutzer den eigenen Voiceprint über die App löscht, ein Nutzer aus einer Organisation entfernt wird (hinsichtlich seines eigenen Sprachprofils, soweit ein solches angelegt wurde), ein Account gelöscht oder archiviert wird, der Organisationsinhaber eine Identität über die Einstellungen löscht oder ein Sprecher als „Rauschen"/„Noise" markiert wird. Die Löschung eines Voiceprints führt nicht automatisch zur Löschung bereits bestehender textlicher Transkripte oder Berichte; diese können den zum Zeitpunkt der Erstellung zugeordneten Namen oder das damalige Sprecherlabel weiterhin enthalten, soweit keine gesonderte Löschung oder Korrektur erfolgt.
8.9 Vom Kunden hochgeladene Bilder können Metadaten enthalten, insbesondere EXIF-/GPS-Daten, Geräteinformationen oder Zeitstempel. Oxolo entfernt solche Metadaten nicht automatisch, sofern im Produkt nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Kunde berücksichtigt dies bei der Auswahl und dem Hochladen von Bildern und ergreift erforderlichenfalls eigene Vorabmaßnahmen.
8.10 Oxolo darf einzelne Funktionen, insbesondere Aufzeichnungs-, Transkriptions-, Sprecheridentifikations-, Voiceprint-, Sharing- oder Kommunikationsfunktionen, beschränken, aussetzen oder deaktivieren, wenn Oxolo vernünftigerweise annimmt, dass sie rechtswidrig, missbräuchlich oder vertragswidrig genutzt werden oder erhebliche datenschutzrechtliche, sicherheitsrelevante oder rechtliche Risiken begründen.
9. Organisation, Rollen, Teilen von Inhalten, Vorlagen und Berichte
9.1 Oxolo wird mehrmandantenfähig betrieben. Jeder Kunde wird als eigenständige Organisation abgebildet. Innerhalb einer Organisation können einzelnen Personen Rollen und Berechtigungen zugewiesen werden, z. B. Inhaber, Administratoren oder Nutzer sowie projektbezogene Rollen.
9.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Inhalte innerhalb einer Organisation grundsätzlich für die Mitglieder der jeweiligen Organisation und je nach Konfiguration für Mitglieder einzelner Projekte sichtbar sein können. Organisationsinhaber oder Administratoren können Inhalte und Konfigurationen der Organisation einsehen und verwalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Rollen und Berechtigungen so einzurichten, dass die organisationsinterne Sichtbarkeit den geltenden Anforderungen entspricht.
9.3 Soweit der Kunde Funktionen zum internen oder externen Teilen von Inhalten nutzt, insbesondere signierte Freigabelinks, E-Mail-Versand oder projektbezogene Freigaben, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Empfänger zum Zugriff berechtigt sind und erforderliche Einwilligungen, Geheimhaltungsfreigaben oder sonstige Rechtsgrundlagen vorliegen. Oxolo kann Aufrufe solcher Freigabelinks zu Sicherheits-, Compliance- und Audit-Zwecken protokollieren.
9.4 Der Kunde behält das Eigentum bzw. die Rechte an von ihm hochgeladenen Vorlagen und Templates für Bauprotokolle. Der Kunde räumt Oxolo ein nicht ausschließliches, beschränktes Recht ein, diese Vorlagen ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere zur Verarbeitung durch KI-Komponenten und zur Erstellung von Berichten, zu verarbeiten.
9.5 Berichte und Bauprotokolle, die Oxolo auf Veranlassung des Kunden aus dem Input erstellt, werden als Inhalt des Kunden behandelt. Die Rechte am Output ergeben sich aus Ziffer 15.
10. Produktverbesserung, KI-Training und Fehlerzugriff
10.1 Oxolo darf technische Nutzungs-, Diagnose-, Sicherheits-, Leistungs-, Log- und Interaktionsdaten in aggregierter oder anonymisierter Form analysieren, um Oxolo zu betreiben, zu sichern, zu verbessern und weiterzuentwickeln.
10.2 Input und Output des Kunden werden zur Produktverbesserung, Qualitätssicherung oder Weiterentwicklung von Algorithmen nur verwendet, wenn der Kunde oder der hierfür berechtigte Nutzer die entsprechende Systemeinstellung ausdrücklich aktiviert hat. Diese Aktivierung kann, soweit technisch verfügbar, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft deaktiviert werden.
10.3 Oxolo verwendet Input und Output nicht zum Training eigener allgemeiner KI-Modelle. Oxolo verwendet Input und Output zudem nicht zum Training der von Drittanbietern bereitgestellten Large Language Models, die in Oxolo eingesetzt werden, soweit dies vertraglich mit den jeweiligen Drittanbietern ausgeschlossen wurde. Einzelheiten zu den eingesetzten KI-Drittanbietern und den jeweiligen vertraglichen Beschränkungen ergeben sich aus dem AVV. Dies gilt unabhängig davon, ob die Systemeinstellung zur Produktverbesserung nach Ziffer 10.2 aktiviert ist.
10.4 Oxolo ist berechtigt, auf Input und Output zuzugreifen, soweit dies zur Fehlerbehebung, Sicherheit, Supportleistung, Missbrauchsprüfung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Ein solcher Zugriff erfolgt nur im erforderlichen Umfang und nach internen Berechtigungs- und Vertraulichkeitsvorgaben.
11. Kostenpflichtige Abonnements, Zahlungskanäle und App Stores
11.1 Kostenpflichtige Leistungen werden als Abonnement oder nach Maßgabe des jeweiligen Auftragsformulars bereitgestellt. Standardmäßig beträgt die Vertragslaufzeit für kostenpflichtige Abonnements zwölf (12) Monate, sofern im Auftragsformular nichts anderes geregelt ist.
11.2 Die Anzahl gebuchter Sitze, freigeschalteter Funktionen, Mindestlaufzeit, Nutzungsgrenzen, Preis und etwaige besondere Vereinbarungen ergeben sich aus dem Auftragsformular, dem Online-Checkout oder der im jeweiligen Erwerbsprozess angezeigten Produkt- und Preisbeschreibung.
11.3 Entgelte sind jährlich im Voraus zu Beginn der jeweiligen Laufzeit und jeder Verlängerungslaufzeit fällig, sofern im Auftragsformular nichts anderes geregelt ist. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
11.4 Oxolo kann Rechnungen elektronisch, z. B. per E-Mail oder als Download im Kundenkonto, bereitstellen. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungstellung zu.
11.5 Zahlungen können über Rechnung, Stripe, Apple App Store, Google Play oder andere von Oxolo unterstützte Zahlungskanäle abgewickelt werden.
11.6 Die kommerziellen Regelungen dieser AGB, insbesondere Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist, Entgeltfälligkeit und Rückerstattungsausschluss, gelten unabhängig vom Zahlungskanal. Soweit Apple, Google oder ein sonstiger Plattform- oder Zahlungsanbieter zwingende oder technisch nicht abdingbare Vorgaben für Zahlungsabwicklung, Kündigungsmechanik, Rechnungsstellung, Steuern, Rückerstattungsprozess oder sonstige Abwicklungsfragen machen, gelten diese Vorgaben ausschließlich für die jeweilige Abwicklung.
11.7 Soweit Zahlungen über Apple App Store oder Google Play erfolgen, kann die technische Kündigung oder Verwaltung des Abonnements zusätzlich über das jeweilige Store-Konto erforderlich sein. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, die jeweils erforderlichen Schritte rechtzeitig vorzunehmen.
11.8 Bereits gezahlte Entgelte werden nicht zurückerstattet, es sei denn, eine Rückerstattung ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder im Auftragsformular ausdrücklich vereinbart.
11.9 Preise können zur nächsten Vertragsverlängerung mit angemessener Vorankündigung geändert werden, mindestens jedoch sechs (6) Wochen vor Beginn der jeweiligen Verlängerungslaufzeit, soweit nicht im Auftragsformular etwas anderes vereinbart ist. Akzeptiert der Kunde die Änderung nicht, kann er das Abonnement nach Ziffer 12 kündigen.
11.10 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, schlägt eine Zahlung fehl oder erfolgt eine unrechtmäßige Rückbuchung, darf Oxolo erneut abbuchen, gesetzliche Verzugszinsen verlangen, weitere gesetzliche oder vertragliche Rechte geltend machen und den Zugang unter den Voraussetzungen von Ziffer 14 aussetzen.
12. Laufzeit, automatische Verlängerung und ordentliche Kündigung
12.1 Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss nach Ziffer 5 oder zu dem im Auftragsformular bestimmten Datum.
12.2 Kostenpflichtige Abonnements laufen für die im Auftragsformular vereinbarte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, gilt eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten.
12.3 Das Abonnement verlängert sich automatisch jeweils um die ursprüngliche Laufzeit, sofern es nicht spätestens einen (1) Kalendertag vor Ablauf der jeweils laufenden Laufzeit gekündigt wird.
12.4 Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei Oxolo oder beim jeweils zuständigen Plattform- oder Zahlungsanbieter, soweit die Kündigung technisch über diesen Anbieter erfolgen muss.
12.5 Die Kündigung kann über die im Produkt bereitgestellte Kündigungsfunktion, über den jeweiligen Store- oder Zahlungskanal oder in Textform per E-Mail an team@oxolo.com erfolgen, sofern im Auftragsformular kein anderer Kontaktweg angegeben ist.
12.6 Verlangt der Kunde von Oxolo die Löschung des Nutzerkontos oder der Organisation, erklärt der Kunde damit zugleich die Kündigung sämtlicher zugehöriger Abonnements zum Ende der laufenden Laufzeit, soweit nicht ausdrücklich eine außerordentliche Kündigung erklärt wird.
12.7 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Pflichten und verbotene Nutzung
13.1 Der Kunde darf Oxolo nur rechtmäßig, vertragsgemäß und entsprechend Dokumentation, Produktbeschreibung und freigeschalteten Funktionen nutzen.
13.2 Der Kunde darf keine Daten, Inhalte oder Materialien in Oxolo verarbeiten, wenn deren Verarbeitung rechtswidrig ist, Rechte Dritter verletzt oder gegen vertragliche Pflichten gegenüber Dritten verstößt.
13.3 Der Kunde darf Oxolo nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht zur rechtswidrigen Aufzeichnung, Überwachung, Täuschung, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Beeinträchtigung der Sicherheit oder Integrität des Dienstes, rechtswidrigen Weitergabe von Inhalten, unbefugten Nutzung fremder Datenquellen oder Verletzung von Datenschutz-, Geheimhaltungs-, Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter.
13.4 Der Kunde darf den Dienst nicht dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln, unbefugt verändern, kopieren, nachbauen, übermäßig automatisiert abfragen, scrapen, testen, angreifen oder zum Aufbau eines konkurrierenden Dienstes verwenden, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
13.5 Der Kunde darf Output nicht als alleinige Grundlage für rechtliche, finanzielle, sicherheitsrelevante, arbeitsrechtliche oder sonstige Entscheidungen mit erheblicher Wirkung nutzen. Der Kunde muss Output vor interner oder externer Verwendung angemessen prüfen.
13.6 Der Kunde wirkt bei Anfragen von Oxolo, die der Erbringung des Dienstes, der Identitäts- und Vertretungsprüfung, der Fehlerbehebung, der Sicherheit oder der Erfüllung gesetzlicher Pflichten dienen, in zumutbarem Umfang mit.
13.7 Soweit der Kunde Output, der durch künstliche Intelligenz erzeugt oder verändert wurde, gegenüber Dritten verwendet, veröffentlicht oder verbreitet, ist der Kunde verantwortlich für die Einhaltung der dabei gesetzlich erforderlichen Kennzeichnungs-, Transparenz- und Offenlegungspflichten. Dies umfasst insbesondere etwaige Pflichten nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO), soweit diese auf die konkrete Nutzung des Kunden Anwendung finden.
14. Sperrung, Aussetzung und außerordentliche Kündigung
14.1 Verstößt der Kunde oder ein Nutzer gegen diese AGB, geltendes Recht oder Rechte Dritter, darf Oxolo den Zugang ganz oder teilweise aussetzen, betroffene Inhalte sperren oder entfernen, Funktionen deaktivieren oder den Vertrag außerordentlich kündigen, soweit dies angemessen ist.
14.2 Bei Zahlungsverzug, fehlgeschlagener Zahlung, geringfügiger Pflichtverletzung oder sonstigen behebbaren Vertragsverstößen wird Oxolo den Kunden grundsätzlich vor einer Sperrung oder Kündigung warnen und ihm eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe geben. Eine Warnung kann insbesondere über das Produkt, In-App-Hinweise, E-Mail oder den jeweiligen Zahlungskanal erfolgen.
14.3 Eine sofortige Sperrung, Funktionsdeaktivierung oder außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abhilfefrist ist zulässig, wenn dies zur Abwehr erheblicher Risiken erforderlich ist, insbesondere bei Sicherheitsvorfällen, Missbrauch, Rechtsverstößen, unbefugtem Zugriff, Verletzung von Datenschutz- oder Geheimhaltungspflichten, rechtswidrigen Aufzeichnungen, rechtswidriger Voiceprint-Nutzung, betrügerischen Zahlungsangaben oder wenn Oxolo ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.
14.4 Oxolo ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Kunde schuldhaft gegen Gesetze oder diese AGB verstößt und trotz Abmahnung wiederholt gleich oder ähnlich vertragswidrig handelt, oder wenn der Kunde mit fälligen Entgelten in Verzug gerät und den Rückstand trotz Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens sieben Tagen nicht ausgleicht.
14.5 Sperrung oder Kündigung lassen Zahlungsansprüche für bereits entstandene Entgelte unberührt.
15. Rechte an Oxolo, Input und Output
15.1 Oxolo und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte an Oxolo, der Software, den Modellen, Workflows, Benutzeroberflächen, Dokumentationen, Marken, Datenbanken, Systemen, technischen Komponenten und sonstigen Schutzgegenständen von Oxolo.
15.2 Oxolo gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, Oxolo ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke und nach Maßgabe des gebuchten Leistungsumfangs zu nutzen.
15.3 Der Kunde behält seine Rechte an Input. Der Kunde räumt Oxolo ein nicht ausschließliches, beschränktes, weltweites Recht ein, Input ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung, des Betriebs, der Sicherung, der Wartung, der Fehlerbehebung, der Abrechnung und des Supports von Oxolo zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu übertragen, umzuwandeln, auszuwerten, anzuzeigen und anderweitig zu verarbeiten.
15.4 Soweit an Output Rechte entstehen, stehen diese im Verhältnis zwischen Oxolo und dem Kunden dem Kunden zu. Oxolo erhält daran die Rechte, die erforderlich sind, um den Dienst bereitzustellen, zu betreiben, zu sichern, zu warten, abzurechnen, Support zu leisten und nur bei aktivierter Systemeinstellung nach Ziffer 10.2 Produktverbesserungen vorzunehmen.
15.5 Der Kunde sichert zu, über alle Rechte an dem von ihm bereitgestellten oder hochgeladenen Input zu verfügen, die für die Einräumung der vorstehenden Lizenz erforderlich sind, und dass Input sowie die Nutzung von Output keine Rechte Dritter verletzen und gesetzeskonform erfolgen.
15.6 Stellt Oxolo während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder sonstige Neulieferungen bereit, gelten die vorstehenden Nutzungsrechte und Beschränkungen auch hierfür.
16. Datenexport und Datenlöschung nach Vertragsende
16.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsende die in Oxolo verfügbaren Export-, Download- oder Sicherungsfunktionen zu nutzen, soweit er Input, Output, Berichte, Transkripte, Nachweise, Aufzeichnungen oder sonstige Daten nach Vertragsende weiter benötigt.
16.2 Mit Ablauf oder Beendigung des Vertrags endet der Zugriff des Kunden auf Oxolo, sofern im Auftragsformular nichts anderes geregelt ist.
16.3 Bei Beendigung oder Ablauf des Vertrags stellt Oxolo dem Kunden für mindestens dreißig (30) Tage nach dem Wirksamwerden der Beendigung oder des Ablaufs auf Anfrage des Kunden in Textform eine angemessene Möglichkeit zum Export wesentlicher Daten bereit, soweit dies technisch verfügbar, gesetzlich zulässig und aus Sicherheitsgründen vertretbar ist. Die Anfrage ist innerhalb dieses Zeitraums an team@oxolo.com oder die im Auftragsformular benannte Kontaktstelle zu richten. Anschließend können personenbezogene Daten nach Maßgabe des AVV grundsätzlich gelöscht oder zurückgegeben werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Nachweisinteressen oder Backup-Zyklen entgegenstehen.
16.4 Nach Ablauf des Exportzeitraums darf Oxolo Input und Output löschen, anonymisieren oder den Zugriff darauf sperren, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Rechtsverteidigungsinteressen, Abrechnungsanforderungen, Backup-Zyklen oder Regelungen des AVV entgegenstehen.
16.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Daten kurzfristig in Sicherungs- und Backup-Systemen verbleiben können. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
16.6 Für personenbezogene Daten, die Oxolo im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten ergänzend die Rückgabe- und Löschregelungen des AVV.
17. Sicherheits- und Compliance-Unterlagen; Audit-Anfragen
17.1 Oxolo unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Dienstes und der im Rahmen des Dienstes verarbeiteten Daten. Einzelheiten ergeben sich, soweit personenbezogene Daten betroffen sind, aus dem AVV und dessen Anlagen.
17.2 Auf Anfrage des Kunden stellt Oxolo in angemessenem Umfang verfügbare Sicherheits- und Compliance-Unterlagen bereit, soweit dies zur Bewertung der Sicherheit von Oxolo erforderlich ist und berechtigte Geheimhaltungs-, Sicherheits- oder Vertraulichkeitsinteressen von Oxolo oder Dritten nicht entgegenstehen. Hierzu können insbesondere der jeweils aktuelle SOC-2-Bericht, interne Sicherheitsdokumentation in angemessen zusammengefasster oder geschwärzter Form, technische und organisatorische Maßnahmen, standardisierte Security-Fragebögen sowie sonstige verfügbare Audit- oder Zertifizierungsunterlagen gehören. Die Weitergabe kann von einer angemessenen Vertraulichkeitsvereinbarung abhängig gemacht werden.
17.3 Ein Recht des Kunden auf Vor-Ort-Audit, Penetrationstest, Quellcodeprüfung oder unmittelbaren Zugriff auf Systeme, Logs, Infrastruktur oder Unterlagen von Unterauftragnehmern besteht nur, soweit dies im AVV, einem Enterprise-Vertrag oder einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich geregelt ist.
17.4 Soweit der Kunde weitergehende Prüfungs-, Zertifizierungs- oder Audit-Unterlagen benötigt, können die Parteien dies in einem Enterprise-Auftragsformular, Security Addendum oder AVV ergänzend regeln.
18. Haftung
18.1 Oxolo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
18.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Oxolo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
18.3 Die Haftung von Oxolo gemäß Ziffer 18.2 ist pro Schadensereignis und insgesamt pro Vertragsjahr auf einen Betrag begrenzt, der den vom Kunden in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor Eintritt des Schadensereignisses an Oxolo gezahlten Entgelten entspricht. Bestand der Vertrag im Zeitpunkt des Schadensereignisses noch keine zwölf (12) Monate, ist auf das Zwölffache der monatlich durchschnittlich gezahlten Entgelte abzustellen.
18.4 Oxolo haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden, Betriebsunterbrechungen, Datenverlust oder Schäden aus der Nutzung fehlerhaften Outputs, es sei denn, diese Schäden wurden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Oxolo verursacht oder die Haftung kann gesetzlich nicht ausgeschlossen werden.
18.5 Für kostenlose Trials, Testversionen und unentgeltliche Leistungen haftet Oxolo, soweit gesetzlich zulässig, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
18.6 Die Haftung von Oxolo für den Verlust von Daten ist auf denjenigen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
18.7 Hinsichtlich des Outputs der KI-Komponenten von Oxolo schuldet Oxolo keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Eine Haftung für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde sich ungeprüft auf Output verlassen hat, ist im Rahmen der vorstehenden Regelungen ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.
18.8 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer von Oxolo.
18.9 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen ändern die gesetzliche Beweislastverteilung nicht.
19. Freistellung durch den Kunden
19.1 Der Kunde stellt Oxolo von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Kunde oder seine Nutzer schuldhaft gegen diese AGB, geltendes Recht, Rechte Dritter, Datenschutzpflichten, Einwilligungs- oder Informationspflichten, Bedingungen von Drittanbietern oder Pflichten im Zusammenhang mit Aufzeichnungen, Sprecheridentifikation, Voiceprints, Input oder Output verstoßen.
19.2 Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Sie gilt nicht, soweit der Anspruch auf einer Pflichtverletzung von Oxolo beruht.
19.3 Oxolo wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihm Gelegenheit zur Mitwirkung geben, soweit dies rechtlich und praktisch möglich ist und berechtigte Interessen von Oxolo nicht entgegenstehen.
20. Änderung dieser AGB
20.1 Oxolo darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund technischer, rechtlicher, wirtschaftlicher oder produktbezogener Entwicklungen erforderlich oder angemessen ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
20.2 Oxolo wird den Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform oder über das Produkt informieren und ihm Gelegenheit geben, der Änderung innerhalb von sechs (6) Wochen ab Zugang der Mitteilung zu widersprechen.
20.3 Widerspricht der Kunde nicht rechtzeitig und nutzt er Oxolo nach Wirksamwerden der Änderung weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen, soweit Oxolo den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen hat.
20.4 Widerspricht der Kunde rechtzeitig, gelten die bisherigen AGB zunächst fort. Oxolo ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ordentlich zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit oder, wenn eine Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, mit angemessener Frist zu kündigen.
20.5 Individuell vereinbarte Auftragsformulare bleiben vorrangig, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regeln des internationalen Privatrechts.
21.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hamburg, Deutschland, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist. Oxolo ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
21.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
21.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
21.5 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen vom Kunden nur mit vorheriger Zustimmung von Oxolo übertragen werden. Oxolo darf den Vertrag auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger übertragen, soweit dies den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.